Im Rahmen einer Feierstunde hat Regierungspräsident Andreas Bothe die Zuwendungsbescheide für die Biologischen Stationen im Regierungsbezirk Münster übergeben. Für die Biologische Station Kreis Steinfurt waren der fachliche Leiter Hartmut Storch und Bettina Wegener anwesend. Die Bezirksregierung hat zu diesem Anlass eine Pressemitteilung veröffentlicht:
„Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Schutz, die Erhaltung und die Entwicklung wertvoller Naturlandschaften. Regierungspräsident Andreas Bothe hat heute (22. Januar) Zuwendungsbescheide mit einem Fördervolumen von insgesamt knapp 8,8 Millionen Euro an die sechs Biologischen Stationen im Regierungsbezirk Münster übergeben. Die Mittel bilden die überwiegende Finanzgrundlage der Stationen für den Zeitraum der drei kommenden Jahre 2025 bis 2027.
„Ich freue mich sehr, dass die vielfältige Arbeit der Biologischen Stationen durch die Landesförderung gesichert ist und damit eine stabile Haushaltsgrundlage und Beschäftigungssicherheit für die Mitarbeitenden vor Ort besteht“, betonte Andreas Bothe bei der feierlichen Übergabe der Zuwendungsbescheide in der Bezirksregierung Münster.
Die Biologischen Stationen als gemeinnützig anerkannte Vereine leisten einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt von Tier- und Pflanzenarten. Das Land NRW fördert ihre Arbeit über die seit 2005 bestehende Förderrichtlinie Biologische Stationen NRW (FöBS). Die Zuwendungen werden auf der Basis eines Arbeits- und Maßnahmenplanes gewährt und orientieren sich an der Größe und Anzahl der betreuten Schutzgebiete.
Neu ab dem 1. Januar 2025 ist die Bewilligung der Förderung für drei Jahre im Gegensatz zu den vorherigen einjährigen Bewilligungen, was die Planungssicherheit der Biologischen Stationen verbessert. Außerdem wurde die Höhe der für die Förderung maßgeblichen Verrechnungseinheit stärker an die gestiegene Inflation angepasst. Da Personalkosten mit 85 Prozent den größten Anteil der Verrechnungseinheit ausmachen, ermöglicht die Erhöhung eine Angleichung der Gehälter an die aktuellen Tarifsteigerungen. Zudem wurden Einmalzahlungen im Tarifrecht wie die Inflationsabmilderungsprämie 2023 zu 100 Prozent durch das Land NRW als Zusatzförderung für die Mitarbeitenden der Biologischen Stationen gewährt.
Die Zuständigkeiten der sechs Biologischen Stationen im Regierungsbezirk Münster bemessen sich überwiegend an den Kreisgrenzen. Eine Ausnahme ist die NABU Naturschutzstation Münsterland, die neben dem Kreis Warendorf ebenfalls die Gebietsbetreuung für die Stadt Münster (mit Ausnahme des Vogelschutzgebietes Rieselfelder) übernommen hat.“
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