NSG Feucht­wie­sen am Bullerbach

Das Natur­schutz­ge­biet (NSG) Feucht­wie­sen am Bul­ler­bach bei Lie­nen-Kat­ten­ven­ne wur­de 1993 unter Schutz gestellt und umfasst eine Flä­che von 298 ha. Beson­ders an die­sem NSG ist ein aus­ge­dehn­ter Grün­land­kom­plex, wel­cher von Hecken  und Klein­ge­höl­zen durch­zo­gen oder auch umran­det wird.

Gera­de die Feucht­wie­sen des Gebie­tes sind gefähr­de­te Lebens­räu­me, da man sie größ­ten­teils inten­siv bewirt­schaf­tet. Vie­le der ehe­mals hei­mi­schen Tier- und Pflan­zen­ar­ten wer­den so ver­drängt. Ein Bei­spiel ist der Gro­ße Brach­vo­gel, der hier bis 1983 noch gebrü­tet hat, jetzt aller­dings nur noch unre­gel­mä­ßig vorkommt.

Daher hat man es sich zum einen zum Ziel gemacht Acker­flä­chen wie­der in Grün­land umzu­wan­deln, und zum ande­ren vor­han­de­nes Grün­land exten­siv zu bewirt­schaf­ten. Eine exten­si­ve Bewirt­schaf­tung wird im soge­nann­ten Ver­trags­na­tur­schutz gere­gelt. Dafür muss der Land­wirt unter ande­rem die Dün­gung beschrän­ken, und es wird bei­spiels­wei­se auch genau fest­ge­legt wie lan­ge eine Flä­che bewei­det wer­den darf und wie vie­le Tie­re dar­auf ste­hen dürfen.

Zusätz­lich wer­den öffent­li­che Flä­chen wie­der ver­nässt, was vor allem dem Kie­bitz zugu­te­kommt.  Er bevor­zugt nas­se, bis feuch­te Wie­sen mit Flach­ge­wäs­sern (Blän­ken). Sein Vor­kom­men zeigt, dass in den Feucht­wie­sen am Bul­ler­bach schon Teil­erfol­ge erzielt wurden.

Von den zahl­rei­chen Hecken und Gehölz­struk­tu­ren pro­fi­tiert  das stark gefähr­de­te Reb­huhn. Gera­de an den Säu­men der Hecken fin­det es oft Nah­rung, aber auch Schutz.

Eben­falls bemer­kens­wert sind die Erlen‑, Eichen‑, und Bir­ken­be­stän­de, wel­che Relik­te der ehe­ma­li­gen natür­li­chen Wald­ge­sell­schaf­ten sind.

Die „ Hecken­rou­te“, wel­che in das Rad­ver­kehrs­netz der NaTou­ris­mus­rou­ten Teck­len­bur­ger Land inte­griert ist, führt auch ent­lang die­ses Schutz­ge­bie­tes. Mit einer Info­ta­fel ver­se­hen kann man das Gebiet so bes­ser ken­nen lernen.