Von NSG und FFH: Wie wird Natur im Kreis Steinfurt geschützt?
Wichtigste Aufgabe der Biologischen Station ist die Betreuung der Naturschutzgebiete (NSG) im Kreis Steinfurt. Davon gibt es 116 (Stand 2021) mit einer Fläche von rund 13.000 ha, das sind etwas mehr als sieben Prozent der Kreisfläche. Naturschutzgebiete dienen dem Erhalt von Lebensgemeinschaften und Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten. Sie bilden das Rückgrat des Naturschutzes im Kreis. Vor allem für den Erhalt der Feuchtwiesen ist die gute Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft eine wichtige Voraussetzung. Hier hat sich der Vertragsnaturschutz bewährt.
Zum Aufbau des EU-weiten Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 trägt der Kreis Steinfurt mit 31 FFH-Gebieten und zwei Vogelschutzgebieten bei, die zusammen rund 10.700 Hektar umfassen. Die Größe der Gebiete schwankt beträchtlich: von einigen Quadratmetern für ein Fledermaus-Winterquartier im Kirchturm von Tecklenburg-Ledde bis zu fast 2700 Hektar im Vogelschutzgebiet Düsterdieker Niederung. In den NATURA 2000-Gebieten untersuchen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Biologischen Station, wie sich bestimmte Lebensräume entwickeln. Das Monitoring umfasst auch die in den FFH-Richtlinien genannten „prioritären Arten“ mit einem besonderen Schutzbedürfnis. Zu ihnen zählen im Kreis Steinfurt beispielsweise der Moorfrosch, das Froschkraut oder die Große Moorjungfer.
Auch außerhalb von Schutzgebieten gibt es wertvolle Bereiche. So gehören Seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, offene Binnendünen und Borstgrasrasen in NRW zu den „gesetzlich geschützten Biotopen“, die auch ohne ausgewiesenen Schutzstatus nicht zerstört werden dürfen.
106 der Naturschutz- und FFH-Gebiete mit einer Fläche von 11.650 ha sind in der fachlichen Obhut der Station. Wir konzentrieren uns dabei auf die Offenlandgebiete, also Feuchtwiesen, Moore und Heiden sowie Flussauen.