Vertragsnaturschutz
In den Schutzgebieten des Kreises Steinfurt arbeiten Landwirte und die Biologische Station gemeinsam an dem Ziel, die Feuchtwiesen zu erhalten. Damit Tiere und Pflanzen sich wohl fühlen, ist es wichtig, dass die Naturschutzflächen sich in einem guten Zustand befinden. Bei landwirtschaftlich genutzten Wiesen und Weiden wird dies durch den Vertragsnaturschutz geregelt. Landwirte, die öffentliche Flächen zu einem günstigen Pachtzins bewirtschaften, dürfen die Flächen meist weder düngen noch spritzen und erst dann mähen, wenn dadurch keine Bodenbrüter mehr gefährdet sind und seltene Pflanzen aussamen konnten. Auf privaten Flächen regelt auf freiwilliger Basis ein Bewirtschaftungsvertrag die Nutzung und die Höhe des finanziellen Ausgleichs.
Derzeit bestehen im Kreis Steinfurt für 3225 ha Pachtverträge und 1740 ha Bewirtschaftungsverträge. Darin enthalten sind Verträge auf Kompensationsflächen.
Wichtige Voraussetzung für den Schutz der Wiesenvögeln ist ein ausreichender Bruterfolg. Zwar ist im Vertragsnaturschutz geregelt, ab wann Landwirte ihre Wiesen frühestens mähen können. Wenn die Jungen aber noch nicht geschlüpft oder ausreichend mobil sind, muss der Mahdtermin verschoben werden. Aus diesem Grund sind regelmäßige Flächenkontrollen durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Station unabdinglich.
Vertragsnaturschutz ist aber nicht nur im Grünland möglich. Es gibt auch viele Möglichkeiten der Ackerextensivierung, bei denen von denen vor allem die Feldflora und die Feldvögel wie Kiebitz und Rebhuhn profitieren sollen. Bei der Auswahl der Flächen ist die Biologische Station beratend tätig.
Einen Überblick über die Fördermöglichkeiten bietet das Fachinformationssystem Vertragsnaturschutz des Landes NRW.